Häufig gestellte Fragen
1. Was kostet die Beratung?
Die Kontaktaufnahme und/oder das Erstgespräch, egal in welcher Form, ist immer kostenlos. Wenn Sie im Erstgespräch feststellen, dass Ihnen der Verein einen Berater zuordnen kann, der mit seiner Kompetenz und Erfahrung für Sie hilfreich ist, wird die Beratungsvereinbarung mit der Zahlung der Verwaltungsgebühr wirksam.
Betrag (z.Zt. 95,00) und Bankdaten sind auf dem Bestätigungsmail des Antrages zu finden. Dieser Betrag ist einmalig für die Dauer der Beratung bzw. bis die begleitende Beratung abgeschlossen ist.
Bei sehr umfangreichen Beratungen, z.B. Firmenübergabe, Existenzerhaltung oder begleitende Besuche bei Steuerberater, Ämtern etc. erwartet der Verein eine Spende, dessen Höhe ausschließlich Sie bestimmen.
Die Berater erhalten grundsätzlich keine Vergütung (Vereinssatzung).
Wenn Sie jedoch vom Berater Fahrten, aus welchen Gründen auch immer, verlangen kann er km Geld verlangen, die seinem PKW entsprechen. Diese müssten Sie ihm direkt vergüten (siehe auch 3.)
2. Wie läuft die Beratung ab?
Eine über die kostenlose Beratung hinausgehende Beratung (siehe Kontakt und Erstberatung) kann nur über den Beratungsantrag erfolgen. Den Beratungsantrag finden Sie hier.
Nach Anmeldung bzw. Absenden des Beratungsvertrages erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit den Bankdaten.
Die zu überweisende Gebühr ist eine Verwaltungspauschale, die Beratung selbst ist kostenlos, die Berater erhalten keine Vergütung, die Dauer und die Vorgehensweise ist ausschließlich Sache des Beraters.
Erst nach Zahlung der Verwaltungspauschale von 95.00 € nimmt der Berater Kontakt zu Ihnen auf und beginnt die Beratung.
Da die Berater der AWS unterschiedliche Kompetenzen und Schwerpunkte haben, werden Sie je nach Ihren Erwartungen und Problemfeldern vom Vorstand ausgesucht und eingesetzt
Bei sozialen Härtefällen kann auf die Verwaltungsgebühr entfallen.
Dies entscheidet der Vorstand des Vereins, auch nach Vorschlägen des Beraters.
Vereinfachter Ablauf einer Beratung:
- Kontakt bzw. Erstgespräch (per Telefon, E-Mail, Beratungstage, Messen etc.)
- Antragstellung und Verwaltungsgebühr
- Berater meldet sich
- beratende Zusammenarbeit
- Abschluss der Beratung
3. Gibt es zusätzliche Kosten?
Die Kosten sind unter Punkt 1 aufgezeichnet.
Wir verweisen der Ordnung halber hier nur auf die Kosten hin, die der Berater verlangen kann und die er selbst entgegennimmt.
Dies gilt dann, wenn Sie vom Berater Fahrten zu Ihnen, Ihrem Büro oder Geschäft, zu Steuerberater, aus welchen Gründen auch immer, verlangen.
Hier kann er km-Geld verlangen, die seinem PKW entsprechen.
4. Wie kann ich Kontakt aufnehmen?
Sie verwenden am besten den Beratungsantrag auf dieser Homepage.
Damit es am schnellsten geht, bitte ausführlich die entsprechenden Bereiche ausfüllen.
Sie werden innerhalb von ca. 3 Tagen von uns hören oder lesen. Sie melden sich einfach unter info@a-ws.de und schildern kurz Ihren Beratungsbedarf und die Dringlichkeit.
Je nach Dringlichkeit werden Sie innerhalb ca. 3 Tagen von uns hören oder lesen.
Oder Sie nehmen den Beratungstag im Landratsamt Rosenheim (jeden ersten Donnerstag im Monat) war und melden sich unter der Tel. Nr. 08031 9051089 an. Sie bekommen dann einen Termin für ein mindestens halbstündiges kostenloses Beratungsgespräch.
Wenn Sie bereits wissen, dass unsere Beratung für Sie hilfreich und erforderlich ist, so füllen Sie bitte den Beratungsantrag aus. Sie erhalten sofort eine Bestätigung mit den erforderlichen Daten.
Nach Eingang des Antrages und der Zahlung der Verwaltungspauschale meldet sich Ihr zuständiger Berater, der für Ihr Problem auf Grund seiner Erfahrung ausgewählt wurde.
Bei Sonderveranstaltungen, Messen und Hinweise in Presseveröffentlichungen sind die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten gegeben und sollten genützt werden.
5. Wie schnell kann eine Beratung beginnen?
Nach einem kurzen Telefongespräch unter 015903125169 oder eine der anderen Kontaktmöglichkeiten, dem Ausfüllen und Absenden des Beratungsantrages und dem Überweisen der Verwaltungsgebühr kann sofort mit der Beratung begonnen werden.
6. Welche Beratungsstufen gibt es?
Grundsätzlich gibt es drei Beratungsstufen.
Nach der Kontaktaufnahme gibt es die erste Stufe der Beratung, die immer kostenlos ist. Dies kann in einer der Beratungstage in den Landratsämter nach Anmeldung oder durch tel. Vereinbarung mit einem Ihnen benannten Berater erfolgen. Diese erste Beratung dauert in der Regel zwischen einer halben und zwei Stunden.
Stellen Sie fest, dass nach dem ersten Gespräch eine Beratung für Sie sinnvoll und ergebnisorientiert ist, wird die zweite Stufe mit der Zahlung der Verwaltungsgebühr begonnen. Der Berater erarbeitet mit Ihnen den Ablauf und Arbeiten für ihr Projekt ( Gründung, Existenzerhaltung, Marketing, Firmenbewertung, Business- und Finanzplan, etc.). Er begleitet Sie bis zum Abschluss. In welcher Form, Dauer und Intensität obliegt Ihnen und dem Berater.
Die dritte Stufe ist eine Sonderstufe die erheblichen zeitlichen und auch inhaltlichen Aufwand erfordert. Begleitung zu Ämtern, Steuerberatern, Lieferanten, Übernahme von Funktionen, individuelles Coaching, Schulung und wird insbesondere auch von unseren kompetenten Schwerpunkts-Beratern durchgeführt
7. Kann ich den Berater wechseln?
Jeder unserer Berater hat Ausbildungs- und berufsbedingt mehrere Kompetenzschwer punkte. Dem entsprechend wird er eingesetzt. Stellt er während der Beratung fest, dass ein Kollege in diesem speziellen Fall sattelfester ist, so kann er den Beratungsfall abgeben oder den Kollegen hinzuziehen. Dies geschieht immer in Absprache mit dem Mandanten und in Sonderfällen auch mit dem Vorstand.
Dies gilt im umgekehrten Fall auch für den Mandanten. Bei Beratungsgesprächen müssen Kompetenz, Vertrauen und Chemie stimmen.
8. Wie lange dauert eine Beratung?
Aus der Erfahrung heraus dauern die ersten Gespräche nicht länger als etwa zwei Stunden. Danach wiederholt man sich. Der Berater strukturiert das Thema oder Projekt, legt die Schwerpunkte fest, überprüft Machbarkeit, Risiko, Finanzierung und legt die Arbeitspakete wie Business- und Finanzplan fest.
Die geschieht im direkten Kontakt mit dem Mandanten. Sehr viel wird aber im Backoffice des Beraters erledigt.
Je nach aktiver Zu- und Mitarbeit gibt eine breite Streuung. Es gibt Gründungsvorhaben, mit Zuschuss der AA, die nach dreimaligen persönlichen Kontakt die notwendigen Unterlagen unterschrieben sind.
Oft reichen dem Mandanten ein Ansprechpartner, den er immer wieder mal bei Problemen kontaktieren kann.
9. Wie werden die Berater ausgewählt?
Die Auswahl des Beraters erfolgt nach den Beratungsschwerpunkten des Mandanten. Der Vorstand der AWS entscheidet dann nach Kompetenz und Verfügbarkeit der Berater.
10. Gibt es Sonderfälle / besondere Konditionen?
Sonderfälle, über die der Vorstand entscheidet, sind soziale Härtefälle, extreme Terminvorgaben, Beratung für gemeinnützige Vereine, neue Kompetenzgebiete und Grenzfälle über Umfang und Kapazität.